Kann sich das „Geizhaus“ in der Angerburger Straße weiter ausdehnen?
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Montag, 01.03.2010, Drucksache 19/
Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Balcke
Trotz massiver Proteste aus der Wandsbeker Bevölkerung hat das Bezirksamt Wandsbek den Weg zur Einrichtung eines Billig-Bordells in der Angerburger Straße frei gemacht. Zunächst wurde nur das 1. Obergeschoss eines Gewerbegebäudes vom Bordellbetreiber zur Nutzung angemeldet, nun – nachdem der Mieter aus dem Erdgeschoss aus Imagegründen das Gebäude verlassen musste – will der Bordellbetreiber Medienberichten zu Folge das Erdgeschoss ausdehnen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Wie viele Arbeitsräume umfasst die erteilte Baugenehmigung für das 1. Obergeschoss?
2. Wie viele dieser Arbeitsräume sind nach Kenntnis des Bezirksamtes bereits eingerichtet und „in Betrieb“?
3. Wie viele Mitarbeiterinnen dürfen gem. Baugenehmigung zeitgleich in den Arbeitsräumen tätig sein?
4. Liegt für die Nutzung des Erdgeschosses ein Bauantrag oder ein Antrag auf Bauvorbescheid vor? Wenn ja,
a. um wie viele Räume will sich das Bordell erweitern?
b. welche sonstigen Nutzungen bzw. Dienstleistungen sind im Erdgeschoss seitens des Betreibers gewünscht?
c. wie viele Mitarbeiterinnen können ergänzend zur Nutzung im 1. Obergeschoss im Erdgeschoss tätig sein?
5. Bestehen Auflagen über außerhalb oder innerhalb des Gebäudes angebrachte Werbeanlagen mit und ohne Beleuchtung? Bestehen Wünsche seitens des Antragstellers über Veränderungen in der Außengestaltung des Gebäudes? Wenn ja, welche (bitte jeweils aufführen)?
6. Besteht für den Antragsteller ein Recht auf Erteilung einer Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung für das Erdgeschoss auf Grundlage der durch das Bezirksamt bereits erteilten Genehmigung für das 1. Obergeschoss? Wenn ja, auf welcher Grundlage?
7. Bestehen aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen Fristen, in denen das Bezirksamt über einen Antrag des Bordellbetreibers entscheiden muss? Wenn ja, welche?
8. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Bordellerweiterung in das Erdgeschoss zu verhindern?
9. Welche Einflussmöglichkeiten hat die Bezirksversammlung auf eine Erteilung bzw. Nicht-Erteilung der Baugenehmigung?
10. Welche bauleitplanerischen Festlegungen bestehen derzeit für die in Rede stehende Fläche an der Angerburger Straße?