Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck (XI): Lärmsanierung (VI)
« Kleine Anfragen
Freitag, 26.02.2010, Drucksache 19/5508
Antwort des Senats: Parlamentsdatenbank
Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Balcke, Ole Thorben Buschhüter
Der Streckenabschnitt Hamburg-St. Georg – Hamburg-Rahlstedt der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck ist in das Programm der Bundesregierung zur „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ aufgenommen und auf Initiative der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Deutschen Bahn AG (DB AG) im Mai 2007 vorgezogen worden. Im Juni 2007 wurde der Streckenabschnitt zur Bearbeitung freigegeben, anschließend wurden von der DB AG schalltechnische Untersuchungen in Auftrag gegeben.
Nach Abschluss der schalltechnischen Untersuchungen wurden diese am 9. Februar 2009 von der DB AG vorgestellt. Ende Mai 2009 wurden die schalltechnischen Gut-achten der zuständigen Behörde zugänglich gemacht, deren Auswertung mittlerweile abgeschlossen ist. Wesentliches Ergebnis der Untersuchung ist, dass entlang der Strecke Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von 8,96 Kilometern errichtet wer-den sollen. Die DB AG begann im zweiten Halbjahr 2009 mit der Erstellung der Planungen für die Lärmschutzwände im gesamten Sanierungsabschnitt (Drs. 19/3496).
Ähnlich wie im Falle der Lärmsanierung der Güterumgehungsbahn gibt es jedoch auch an dieser Strecke Lücken in den Lärmschutzwänden. Betroffen ist ein rund 800 Meter langer Bereich entlang der Rantzaustraße in Marienthal, wo der erforderliche Werthaltigkeitsfaktor von 1 nicht erreicht wird. Hier sind wiederum zwei Abschnitte zu unterscheiden: Für einen 220 Meter langen Abschnitt sind die Voraussetzungen für die Lärmsanierung wegen einer Nachtbetroffenheit von unter 60 dB/A nicht erfüllt, sodass der Bund hier keine Lärmschutzwände bezahlt, für die übrigen 580 Meter (dort beträgt der Werthaltigkeitsfaktor 0,78) hat der Bund seine Bereitschaft erklärt, 78 Prozent der Kosten für Lärmschutzwände zu übernehmen, wenn der Rest von Dritten getragen wird. Entsprechend dem Beispiel Güterumgehungsbahn sollte die Stadt auch in diesen Fällen Finanzierungsleistungen von Anliegerinnen und Anliegern für freiwillige Schallschutzmaßnahmen um maximal 100 Prozent erhöhen. Bei angenommenen Baukosten von 1.350 Euro/Meter Lärmschutzwand beträgt der von den Anliegern und der Stadt im 580 Meter langen Abschnitt zu gleichen Teilen aufzubringende Anteil demnach rund 86.130 Euro. Im Falle einer hälftigen Finanzierung der Lärmschutzwände im Übrigen Bereich der Rantzaustraße (220 Meter) müssten Anlieger und Stadt jeweils rund 148.500 Euro aufbringen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand im Zusammenhang mit der Lärmsanierung des Streckenabschnitts Hamburg-St. Georg – Hamburg-Rahlstedt der Eisenbahnstrecke Hamburg – Lübeck?
2. Inwieweit sind im Rahmen der Lärmsanierung auch passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen?
3. In seiner Antwort vom 14. Juli 2009 (Drs. 19/3496) teilte der Senat mit, dass die zuständige Behörde bereits seit Monaten mit den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern und der DB AG die Lärmsituation an der Bahnstrecke erörtert. Gegenstand dieser Erörterungen seien auch mögliche ergänzende Schallschutzmaßnahmen und deren Finanzierung. Die Gespräche würden andauern.
a) Wie stellt sich diesbezüglich der aktuelle Sachstand dar?
b) Wann wurden die Gespräche begonnen und wie viele Gesprächstermine haben bislang stattgefunden?
c) Welche Ziele werden mit diesen Gesprächen verfolgt?
d) Sind die Gespräche mit den Anwohnerinnen und Anwohnern mittlerweile abgeschlossen?
Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
Wenn nein: Warum nicht? Wann ist mit einem Abschluss der Gespräche zu rechnen?
4. Sehen sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in der Pflicht, im vorliegenden Falle dieselben Maßstäbe für die Finanzierung ergänzender Schallschutzmaßnahmen wie bei der Güterumgehungsbahn anzuwenden, also privat von Anliegerinnen und Anliegern bereitgestellten Finanzmittel in gleicher Höhe durch die Stadt aufzustocken?
Wenn ja: Warum hat die Stadt bislang keine entsprechende Zusage gegenüber den Anliegerinnen und Anliegern gegeben?
Wenn nein: Warum nicht? Wie wollen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde hier stattdessen verfahren?
5. Beabsichtigen der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, die Gesamtkosten für die Errichtung von Lärmschutzwänden im Bereich von Einrichtungen der Stadt, hier insbesondere im Bereich der Schule Bovestraße, sowie im Bereich von Kindertagesstätten zu übernehmen?
Wenn ja: Mit Kosten in welcher Höhe ist diesbezüglich zu rechnen?
Wenn nein: Warum nicht?
6. Trifft es zu, dass die Behörde für Schule und Berufsbildung bereit gewesen wäre, sich mit Mitteln aus ihrem Einzelplan an den Kosten für den Bau von Lärmschutzwänden im Bereich der Schule Bovestraße zu beteiligen, wenn eine Finanzierung dieser Maßnahme zu 78% durch den Bund erfolgt wäre?
Wenn ja: In welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel?
7. Wie stellt sich der weitere Ablauf des gesamten Lärmsanierungsverfahrens dar?